AGB

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden mit der Anmeldung anerkannt.

§ 1 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Unterricht, Beratungen, Kurse, Seminare, Trainingseinheiten, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.

Der Umfang und die Dauer erfolgen nach Absprache zwischen den Vertragsparteien.

Der/die Hundehalter/in wurde darüber aufgeklärt, dass die Trainerin keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg übernimmt, es handelt sich lediglich um Handlungsvorschläge und Empfehlungen. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der Umsetzung des Hundehalters ab. Demzufolge handelt es sich bei dem vorliegenden Vertrag nicht um einen Werksvertrag, sondern um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB.

Der Unterricht findet am Unternehmenssitz statt, sofern nicht ein anderer Ort vereinbart ist.

§ 2 Vergütung

Die Vergütung von Einzel- und Gruppenstunden erfolgt auf der Grundlage von Trainingseinheiten. Die Trainingseinheiten für Einzelstunden werden viertelstündlich, Gruppenstunden per 10er Karten (10 Termine können innerhalb von 12 aufeinanderfolgend stattfindenden Terminen eingelöst werden, danach verfällt die Karte) abgerechnet. Terminabsagen durch den/die Hundehalter/in haben mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn zu erfolgen, ansonsten behält sich die Trainerin vor, 80 % einer Trainingsstunde und bei unentschuldigtem Fehlen 100 % einer Trainingsstunde in Rechnung zu stellen.

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, die ebenfalls auf der Website www.canemio.de einsehbar ist und mit den AGB ausgehändigt wurde.
Erfolgt die Ausbildung an einem anderen Ort als am Unternehmenssitz, hat die Trainerin einen Anspruch auf Ersatz der Fahrtkosten. Sofern die Höhe der Fahrtkosten zwischen den Vertragsparteien nicht im Voraus vereinbart wurde, darf die Trainerin 50 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnen.

Die Bezahlung der Trainingseinheiten/Fahrtkosten erfolgt entweder bar jeweils im Abschluss an eine Trainingseinheit oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto.

 § 3 Kündigungsrecht

Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der zwischen den Parteien vereinbarten Ausbildungsdauer. Wurde keine bestimmte Ausbildungsdauer vereinbart, so können beide Parteien den Vertrag jederzeit kündigen. Die Schriftform ist nicht erforderlich.

Bereits erbrachte Trainingseinheiten sind von dem/der Hundehalter/in zu vergüten. Eine im Voraus geleistete Vergütung für die Zeit nach der Kündigung ist von der Trainerin zu erstatten; ausgenommen von dieser Regelung sind 10er Gruppenkarten (10 Termine können innerhalb von 12 aufeinanderfolgend stattfindenden Terminen eingelöst werden, danach verfällt die Karte), die nur  rückerstattet werden, wenn sie seitens des Trainer/der Trainerin nicht eingelöst werden können.

Bei Absage eines Workshops/Vortrags durch den Kunden ist er zur Zahlung einer Ausfallgebühr verpflichtet, deren Höhe nach dem Zeitpunkt der Absage gestaffelt ist. Erfolgt die

Abmeldung innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder nimmt der Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er die Teilnahme an der Veranstaltung ab, ist eine Gebühr von 80% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts zu zahlen.

Die Trainerin behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben ausfällt. Die Trainerin wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

Die Trainerin teilt dem Kunden eine Terminabsage / -umlegung unverzüglich, spätestens aber 1 Tag vor Kursbeginn mit. Der Kunde ist bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Im Falle des Rücktritts der Trainerin oder des Kunden aufgrund der Terminverschiebung seitens der Trainerin schuldet der Kunde der Trainerin keine Vergütung.

§ 4 Teilnahmebedingungen

An der Ausbildung dürfen nur Hunde teilnehmen, die ausreichend geimpft und behördlich angemeldet sind. Der/die Hundehalter/in ist verpflichtet, der Trainerin auf Anfrage den Nachweis einer gültigen Tierhaftpflichtversicherung vorzulegen.
Der/die Hundehalter/in versichert außerdem, dass das Tier nicht an einer ansteckenden Krankheit leidet und ist für die Einhaltung gesetzlicher Auflagen (Maulkorb- bzw. Leinenpflicht) selbst verantwortlich.
Der Trainerin ist von dem/der Hundehalter/in vor den Trainingsstunden über etwaige Infektionen, akute und chronische Krankheiten, Parasitenbefall, Verhaltens-auffälligkeiten oder einer bestehenden Läufigkeit des Tieres zu informieren.

Verstößt der/die Hundehalter/in gegen die in §4 aufgeführten Teilnahmebedingungen oder erhält sich selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Trainerin für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Trainerin berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.

Die Anzahl der Plätze bei geschlossenen Kursen/Vorträgen/Workshops ist begrenzt. Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt; bei Unterricht mit Hunden auch die Verträglichkeit der Hunde untereinander.

§ 5 Haftungsausschluss

Die Trainerin haftet nicht für Körper- oder Sachschäden, die dem/der Hundehalter/in sowie dessen/deren Tier unmittelbar oder mittelbar – gleich aus welchem Grund – entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des/der Trainers/der Trainerin. Der/die Hundehalter/in trägt während der Ausbildung die alleinige Haftung für das Tier. Dies gilt auch, wenn der Hund auf Empfehlung der Trainerin ohne Leine geführt wird.

§ 6 Urheberrecht
Der Inhalt und die Gestaltung jeglicher dem Hundehalter von der Trainerin ausgehändigten Materialien unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Die Trainerin behält sich alle Schutzrechte (einschließlich Markenschutz) ausdrücklich vor. Der Kunde darf sie nur für private Zwecke nutzen und im Rahmen der Privatkopieschranke vervielfältigen. Jede Art der kommerziellen Nutzung oder Verwertung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Verleih, Vermietung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Trainerin.

§ 7 Eingeschränkter Winterdienst
Auf der gesamten Anlage und der Zufahrt dorthin gilt eingeschränkter Winterdienst, siehe STVO.

Stand: Juni  2017